B6 Gastro Service ... ein Bereich der
FPA Brands GmbH
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Cookies, Datenschutz und AGB's
Cookiesinformationen:
Datenschutzinformationen:
B6 Gastro Service …ein Bereich der FPA Brands GmbH, Blütenstr. 41, 90765 Fürth Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Geschäftsführer Oliver Palige, [email protected] Allgemeine Verarbeitung von Kundendaten: Wir verarbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden (d.h. direkte Kunden oder Warenempfänger, die wir im Auftrag Dritter beliefern, im Folgenden als „Kunden“ bezeichnet) deren Adress-, Identifikations- und Vertragsinhaltsdaten sowie Absatzzahlen. Darin enthalten sind, insbesondere bei Einzelunternehmen, auch personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer, Geburtsdatum, USt.-ID, GLN, sowie ggf. Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisdaten. Die Verarbeitung erfolgt zu Zwecken der eindeutigen Identifizierung des Kunden sowie der Anbahnung, Durchführung, Verwaltung und Abwicklung von Verträgen, Bewertung von Bonität und Sicherheiten, Erstellung von Abrechnungen/Gutschriften, Verwaltung und Durchsetzung von Forderungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Datensicherheit sowie im Interesse einer umfassenden Kundenbetreuung. Zur Kommunikation verarbeiten wir zudem die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner beim Kunden. Teilweise setzen wir bei der Verarbeitung Auftragsverarbeiter ein. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 b), c) und f) DSGVO. Lieferungen/Dienstleistungen für den Kunden: Im Rahmen der Kundenbetreuung und der Erbringungen von Leistungen teilen wir, soweit erforderlich, die erforderlichen Daten des Kunden (Namen, Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse) Dritten mit, die wir zur Erbringung der Leistungen einsetzen (z.B. Lagerhalter, Lieferpartner/Spediteure, Schanktechniker, Zentralregulierer/Abrechnungsgesellschaften und sonstige Dienstleister etc.). Dies erfolgt zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. zu deren schnellerer und leichterer Durchführung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSG-VO. Miete/Pacht: Sofern der Kunde einen Miet-/Pachtvertrag mit uns geschlossen hat, geben wir die Kundendaten an den Hauseigentümer weiter sowie ggf. an Industriepartner, die Bezugsrechte für das Objekt haben. Dies erfolgt zum Zweck der Betreuung und Abrechnung des Miet-/Pachtverhältnisses. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Zahlungsinformationen: Des Weiteren geben wir bestimmte personenbezogene Daten des Kunden (Name und Anschrift) sowie eine Bewertung seines Zahlungsverhaltens an bestimmte mit uns verbundene Unternehmen weiter. Dies erfolgt zu Zwecken der internen Verwaltung gemeinsamer Kunden und zur Wahrung des Interesses der Vermeidung von Zahlungsausfällen bei verbundenen Unternehmen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Weitergabe von Kunden-/Absatzdaten: Wir teilen bestimmten Industriepartnern (Hersteller/Vertreiber der von uns gelieferten Produkte) regelmäßig bzw. auf Anfrage mit, welche unserer Kunden, welche ihrer Produkte, in welcher Menge bezogen haben. Übermittelt werden hierbei Kundenstammdaten (Name und Anschrift der Absatzstätte, Firma/Namen und ggf. Kontaktdaten des Betreibers, GLN, USt.-ID, ggf. Bezug zu einer Vertriebsstruktur) sowie Absatzdaten (Art und Menge der im betreffenden Zeitraum an die Absatzstätte gelieferten Produkte des jeweiligen Industriepartners). Dies erfolgt zum einen zu Zwecken der Abstimmung von Außendienstbesuchen zwischen uns und dem Industriepartner (sofern der Kunde auch Kunde des Industriepartners ist) oder der Vermittlung von Kontakten für den Kunden mit evtl. für diesen interessanten Industriepartnern sowie zur Erfassung, Abrechnung und Abwicklung der ggf. zwischen dem Industriepartner und uns bzw. dem Kunden getroffenen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Bezug der Produkte bzw. zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsbeziehung. Zum anderen erfolgt dies im Interesse der Industriepartner zu Zwecken der besseren Marktbearbeitung, für Distributionsanalysen, zur Vertriebssteuerung, zur Entscheidung über Marketing-/Vertriebsmaßnahmen und ggf. Unterstützung des Kunden, zur Erstellung von Verfügbarkeitsinformationen für Endverbraucher, zur Plausibilitätsprüfung der Gesamtabsatzmeldungen, zur Marktforschung, ggf. zur Prüfung und Abrechnung von Konditionen mit uns etc. Bei organisierten Kunden erfolgt eine solche Weitergabe auch an die jeweiligen Zentralen. Bei der Weitergabe der Daten bedienen wir uns teilweise der GEDAT Getränkedaten GmbH („GEDAT“) als Auftragsverarbeiter. Dieser übermitteln wir zudem die o.g. Kundenstammdaten zur Erstellung eines geprüften, eindeutigen und aktuellen Adressdatensatzes zu Absatzstätten als Basis für die oben genannten Datenverarbeitungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) bzw. f) DSGVO. Die übermittelten Daten werden bei den Industriepartnern und der GEDAT, ggf. zusätzlich mit weiteren diesen vorliegenden oder allgemein verfügbaren Daten zum Unternehmen und Vertriebsstrukturen, eigenverantwortlich verarbeitet. Teilweise setzen diese hierbei Auftragsverarbeiter ein. Die Adressen der GEDAT, der Industriepartner und deren Datenschutzbeauftragter sind abrufbar unter: http://www.gfgh-industriepartner.de Dauer der Datenverarbeitung: Die Daten speichern wir für die Dauer einer etwaigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger daraus resultierender Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, die Industriepartner bzw. die GEDAT und die Partnerunternehmen für maximal 10 Jahre nach der letzten erfassten Absatzmeldung zu der Absatzstätte bzw. ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien. Rechte des Betroffenen: Der Betroffene hat gegenüber uns sowie den Industriepartnern bzw. der GEDAT und den Partnerunternehmen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). |
allg. Geschäftsbedingungen
B6 Gastro Service ...ein Bereich der FPA Brands GmbH, Blütenstr. 41, 90765 Fürth 1. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgebend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. 2. Unsere Angebote sind nicht bindend. Bestellungen akzeptieren wir durch schriftliche Bestätigung oder direkte Ausführung der Lieferung. 3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. 4. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. 5. Die Lieferungen erfolgen frei Haus. Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Kosten und Risiko des Käufers. 6. Beanstandungen hinsichtlich Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie hinsichtlich der Arten und Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD der gelieferten Waren hat der Käufer unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Liefertag sind Beanstandungen ausgeschlossen, ausgenommen sind äußerlich nicht erkennbare Mängel. 7. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres je Flasche ersetzt. 8. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware oder Gutschrift verlangen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten. 10 .Die Zahlung aller Rechnungen erfolgt sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug per Bankabbuchung oder bar bei Lieferung. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Bankabbuchung oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt mit dem Zeitpunkt der Gutschrift. Gehen Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein, können wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Diskontsatz berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit der Käufer Kaufmann ist. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 11. Paletten, Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden vom Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Paletten, Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer usw. wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das hinterlegte Pfandgeld wird dabei angerechnet. Leergut wird nur bis zur Höhe der in den einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen zurückgenommen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet, das heißt sortiert und in vollen Kasten sowie nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend. 12. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben, so wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet. 13. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch eines vorhandenen Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, jedoch einem Dritten vor Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Wir sind mit dem Käufer unwiderruflich darüber einig, dass die Forderung aus Weiterverkäufen unserer Ware bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in der Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware. Der Käufer hat auf unser Verlangen erschöpfend Auskunft zu geben und die erforderlichen Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt. 14. Wir sind berechtigt, von den nicht erfüllten Verkaufsverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Freisetzung zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingeleitet sind oder wegen sonstiger begründeter Umstände die nicht pünktliche und ordnungsgemäße Bezahlung unserer Forderungen zu befürchten ist. Der Käufer ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren uns unverzüglich mitzuteilen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Vorhandene Eigentumsware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben. Diese Rückgabe gilt nicht als Rücktritt. 15. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Standort der Zweigniederlassung von B6 Gastro Service ... ein Bereich der FPA-Brands GmbH, an dem die Ware ausgeliefert wird, für alle Zahlungen Fürth. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Fürth oder der Standort unserer jeweiligen Zweigniederlassung, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. |